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Zivilrecht - der Rechtsbereich für den Alltag

Fast alle Rechtsfragen des Alltags fallen unter das sog. Zivilrecht, denn dieses regelt das Rechtsverhältnis der Bürgerinnen und Bürger untereinander, so zwischen natürlichen Personen untereinander und mit juristischen Personen wie zum Beispiel Firmen oder Geschäften. Ein Rechtsgebiet des Zivilrechts ist auch das Familienrecht, welches eine besondere Stellung besitzt. Aber auch das Mietrecht und das Erbrecht sind Bestandteile des Zivilrechts. Das Zivilrecht umfasst zahlreiche Teilgebiete.

Gern überprüfe ich hier zum Beispiel ob Sie Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Versicherungsverträgen oder anderen Vertragsverhältnissen geltend machen können. Außerdem werde ich mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln versuchen, Ihre Forderung entsprechend durchzusetzen bzw. Sie bei einer unberechtigten Inanspruchnahme zu verteidigen.

Des Weiteren vertrete ich Sie gerne bei allen Fragen zu Titulierungen, Forderungseinzügen sowie Zwangsvollstreckungen.