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Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge - Ich kläre mit Ihnen das Wesentliche

Der Tod eines nahen Angehörigen ist immer sehr schmerzhaft und psychisch belastend. Zudem stellen sich in einem Todesfall für die Hinterbliebenen auch zahlreiche rechtliche Fragen. Verstirbt ein Angehöriger, stellen sich die Hinterbliebenen oft die Fragen was genau nun zu tun ist, welche Behörden sind zu informieren und nicht zuletzt: wer wird Erbe - erst recht, wenn kein Testament existiert. Bei der Klärung dieser Fragen bin ich Ihnen gern behilflich.

Grundsätzlich können Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge ausschließen und so Ihre Erben und Ihren letzten Willen selbst bestimmen. Eine klare und unzweideutige Formulierung des letzten Willens ist dabei von erheblicher Bedeutung, da Sie als Erblasser Ihren Erben im Streitfall Ihren niedergeschriebenen Willen nicht mehr persönlich werden erklären können.

Gern unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihres persönlichen Testaments und achte auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die solch ein Testament mit sich bringen. Damit gewährleiste ich, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich rechtskräftig ist und nicht angefochten oder missverstanden werden kann. Damit Ihr Testament auch im Todesfall aufgefunden wird und über die Jahre hinweg nicht verschwindet, können Sie Ihren letzten Willen über mich gern bei dem zuständigen Nachlassgericht hinterlegen lassen. So ist sichergestellt, dass Ihre Willensbekundung auch angewandt wird. Ihr Testament können Sie jederzeit ändern, auch hierbei unterstütze und berate ich Sie vollumfänglich.

Die gesetzliche Erbfolge durchsetzen 

Hat der Verstorbene kein Testament und auch keinen Erbvertrag verfasst, greift die gesetzliche Erbfolge. Mit dieser wird geregelt, wer das Vermögen des Verstorbenen erbt und wie groß der Anteil des Einzelnen in der Erbengemeinschaft ist. Die gesetzliche Erbfolge ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ist die Erbengemeinschaft groß, kommt es innerhalb dieser häufig zu Streitigkeiten. Hier helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche innerhalb der Erbengemeinschaft erfolgreich durchzusetzen und zu prüfen, wer tatsächlich Anspruch auf das Erbe hat.

Den Erbschein beantragen 

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Mit diesem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber Banken, Versicherungen und anderen natürlichen und juristischen Personen als Erbe legitimieren. Um den Erbschein zu beantragen, benötigen Sie nicht zwingend einen Rechtsbeistand. Jedoch sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, sobald sich Probleme abzeichnen, etwa wenn ein unklares, handschriftliches Testament vorliegt, Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass das Testament ungültig ist bzw. das Testament nicht den freien Willen des Verstorbenen widerspiegelt oder wenn mehrere sich widersprechende Testamente existieren. Sind Sie sich unsicher, ob das Testament gültig ist, dann kontaktieren Sie mich. Ich unterstütze Sie in dieser schweren Zeit gerne dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.